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Zertifizierungen von Gitarren mit Rio Palisander

 

Die derzeitige Rechtslage

Zum Schutz gefährdeter Holzpflanzen bestehen für den Handel bestimmte, international gültige, Einschränkungen und Pflichten.

Beim Musikinstrumentenbau, bzw. dem Handel mit Musikinstrumenten, ist das Augenmerk zurzeit besonders stark auf die Verwendung der Holzart „Dalbergia nigra“ (auch Rio Palisander, Brasilianisches Rosenholz oder Jacaranda genannt) gerichtet, denn diese wurde 1992 in die höchste Schutzstufe des international geltenden Washingtoner Artenschutzübereinkommens (englisch: CITES = Convention on International Trade in Endangered Species) aufgenommen. In der EU wird dieses Übereinkommen durch EU-weit geltende Verordnungen umgesetzt.

Grundsätzlich gilt:

  • Innerhalb der Europäischen Union ist ein Handel mit Musikinstrumenten in denen Rio Palisander verwendet wurde, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Vermarktungsgenehmigung erlaubt.

  • Soll eine Gitarre mit Rio Palisander rechtmäßig in die EU eingeführt werden, so sind hierfür eine CITES-Einfuhrgenehmigung des EU-Einfuhrlandes und ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes vorzulegen.

  • Soll eine Gitarre mit Rio Palisander rechtmäßig aus der EU ausgeführt werden muss vorher von der zuständigen Vollzugsbehörde (für die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Naturschutz, kurz „BfN“) eine Wiederausfuhrbescheinigung erteilt werden.
     

Vermarktungs- & Einfuhrgenehmigungen

Eine Einfuhrgenehmigung zu kommerziellen Zwecken kann nur erteilt werden, wenn sich das Instrument nachweislich bereits vor der Unterschutzstellung der Art Dalbergia nigra (Juli 1992) auf dem Territorium der EU befunden hat und wieder eingeführt werden soll.

Zu privaten Zwecken kann eine Einfuhrgenehmigung erteilt werden, wenn es sich um sogenannten „Vorerwerb“ handelt. Vorerwerb bedeutet, dass das Instrument nachweislich aus Hölzern gefertigt wurde, das vor Unterschutzstellung dieser Art „Dalbergia nigra“ (Juli 1992) rechtmäßig aus der Natur entnommen worden ist.

Der Handel (Verkauf, Kauf, Anbieten zum Verkauf, etc.) und die öffentliche bzw. kommerzielle Zurschaustellung von Instrumenten aus Holz der Art „Dalbergia nigra“ innerhalb der EU ist nur zulässig, wenn der Verkäufer im Besitz einer Vermarktungsbescheinigung ist. Zuständig für deren Ausstellung sind die zuständigen Behörden der Bundesländer (Hamburg: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, kurz „BSU“). Eine solche Vermarktungsgenehmigung kann nur ausgestellt werden, wenn ein Gutachten bzw. eine Expertise die Herstellung des Instrumentes vor der Unterschutzstellung (Juli 1992) dokumentiert und der Nachweis der Einfuhr vor diesem Datum erbracht wird.

Konsequenz

Eine Einfuhr in die EU bzw. die Ausfuhr aus der EU ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen oder der Handel innerhalb der EU ohne die vorgeschriebene Vermarktungsbescheinigung kann als Verdacht einer Straftat verfolgt werden. Dabei droht neben einer empfindlichen (Geld-) Strafe auch die Beschlagnahmung und Einziehung der betroffenen Musikinstrumente.

Auch ein Verkauf oder die kommerzielle Zurschaustellung von Gitarren mit Rio Palisander die vor oder nach dem Juli 1992 gebaut wurden ist für Privatleute, wie für Händler, nur mit einer entsprechenden Vermarktungsgenehmigung zulässig. Dazu muss im Zweifel der lückenlose Nachweis der rechtmäßigen Herkunft geführt werden. Das dürfte nur in den seltensten Fällen möglich sein!

Ein Handel bzw. die Zurschaustellung betroffener Instrumente ist auch für uns nur noch dann möglich, wenn eine entsprechende Vermarktungsgenehmigung vorliegt. Alle Instrumente, bei denen wir eine Verwendung von Rio Palisander vermuten, werden wir ab sofort begutachten und die entsprechenden Bescheinigungen und Genehmigungen einholen.
 

Unser Service

Aufgrund unseres weltweiten Netzwerkes stehen wir laufend mit den verschiedensten Institutionen in Kontakt. Wir tauschen unsere Erfahrungen mit den zuständigen Abteilungen der Musikmesse Frankfurt und der NAMM Show (Musikmesse in den USA) sowie mit vielen internationalen Künstlern, Bands, Veranstaltern und Herstellern aus. Nicht nur die EU-Staaten, sondern gerade auch die USA, sind sehr streng in der Behandlung von Rio-Palisander geworden. Unser ständiger Kontakt zur Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Thünen-Institut für Holztechnologie und Holzbiologie helfen uns, die derzeitige Situation für alle Parteien verständlich zu meistern.

Mithilfe dieses regen Informationsaustausches und durch unsere über 30 Jahre Erfahrung sind wir in der Lage, von den Umweltbehörden akzeptierte Instrumentenprofile und Expertisen zu erstellen.

Mitschnitt der Lalo-Sendung auf Alsterradio zum Thema Rio Palisander vom 22. Juni 2012 mit Peter Keller (Gitarrist & Produzent von Peter Maffay), Thomas Weilbier (No.1 Guitar Center) und Dr. Gerald Koch (Thünen-Institut für Holztechnologie und Holzbiologie).

 

Weitere Informationen

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